AGB's

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich und Umfang

1.1    Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere dem Vertragspartner gegebenen AGB sowie die einschlägigen DIN Normen in der angegebenen Reihenfolge. Diese Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge, mit welchen wir Leistungen oder Waren verkaufen. Abweichungen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich vereinbart sind.

1.2    Unsere AGB gelten auch dann, wenn sie den Geschäftsbedingungen des Vertragspartners entgegenstehen. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten deshalb nicht als Zustimmung zu den von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Vertragsinhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.

§2 Vertragsabschluss

2.1    Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Wir behalten uns die Erfüllung eingehender Bestellungen vor.

2.2    Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn wir den Auftrag schriftlich bestätigen oder erfüllen. Bei sich ändernder wirtschaftlicher Lage des Kunden oder Zahlungsverzug sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

2.3.    Bei uns einlangende Bestellungen sind unwiderruflich und binden den Kunden durch mindestens vier Wochen, wobei sich diese Frist angemessen verlängert, wenn, nach den Umständen des Einzelfalles, eine darüber hinausgehende Annahmefrist angemessen erscheint.

§3 Ausführung

3.1    Wir führen die Arbeiten entsprechend unserer schriftlichen Auftragsbestätigung aus.

3.2    Geringe Qualitätsschwankungen und Abweichungen in Material und Farbe sind unvermeidlich und stellen keinen Mangel dar.

3.3    Wir leisten für die Eignung der von uns durchgeführten Arbeiten für eine bestimmte Verwendung nur dann Gewähr, wenn eine derartige Gewährleistung ausdrücklich und schriftlich zugesagt wurde.

§4 Preis

4.1    Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise.

4.2    Mangels gesonderter Vereinbarung sind wir berechtigt, die von uns zu erbringende Werkleistung nach dem tatsächlichen Anfall und dem uns daraus entstandenen Aufwand in angemessener Höhe zu verrechnen.

4.3.    Bei vereinbartem Preis liegt unsererseits die Annahme zugrunde, dass die vertragliche Leistung ungehindert und in einem Zuge erbracht werden kann.

4.4    Auch bei einer Pauschalpreisvereinbarung berechtigen uns zusätzliche Leistungen oder über den ursprünglichen Inhalt der Vereinbarung hinaus in Auftrag gegebene Leistungen zu einer Nachforderung.

4.5    Alle von uns genannten oder vereinbarten Preise entsprechen der aktuellen Kalkulationssituation und sind mindestens sechs Monate gültig. Sollten sich die aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche der Maler und Anstreicher, Schilderhersteller oder andere zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Finanzierung und der Leistungsumfang oder die Beschaffenheit von zu bearbeitenden Flächen, ohne dass wir darauf Einfluss haben, verändern, so werden die Preise entsprechend erhöht.

§5 Fälligkeit und Zahlung

5.1    Unsere Rechnungen sind binnen zehn Tagen netto, spesen- und abzugsfrei zu bezahlen, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

5.2    Soweit es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, berechtigen gerechtfertigte Beanstandungen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Entgelts, der das Doppelte der voraussichtlichen Kosten für die Mängelbehebung nicht übersteigen darf.

5.3    Im Fall des Verzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Diskontsatz zu berechnen. Mahn- und Inkassokosten gehen zu Lasten des Kunden.

5.4    Eingehende Zahlungen werden zunächst auf Mahn- und Inkassokosten, sodann auf entstandene Zinsen und in der Folge auf die jeweils älteste Forderung angerechnet.

5.5    Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen.

§6 Termine

6.1    Für die Durchführung der Arbeiten gelten die in der Auftragsbestätigung genannten und ausdrücklich vereinbarten Termine.

6.2    Wird die Durchführung der Arbeiten durch Umstände verzögert, welche nicht in unserer Zuständigkeit liegen oder von uns nicht verschuldet sind, verlängern sich die Leistungsfristen entsprechend. Dem Kunden steht aus vorgenannten Gründen kein Recht zum Rücktritt vom Vertrag oder sonstige Ansprüche zu.

6.3    Der Kunde ist verpflichtet, uns rechtzeitig sämtliche für die Auftragserfüllung erforderlichen Angaben zu machen. Entstehen durch das Versäumnis des Kunden bei uns Aufwendungen oder Schäden, sind wir berechtigt, Ersatz zu verlangen.

§7 Gewährleistung

7.1    Mängelrügen haben bei sonstigem Ausschluss binnen vierzehn Tagen nach Abschluss der Arbeiten schriftlich und detailliert zu erfolgen.

7.2    In Fällen der Gewährleistung sind wir nach unserer Wahl entweder zur Verbesserung oder zur Rückerstattung des Werklohnes berechtigt. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden jeder Art sind ausgeschlossen.

7.3    Soweit es sich um Verbrauchergeschäfte handelt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Ansonsten beträgt die Gewährleistungsfrist für Malerei (Beschichtungen auf Putz, Beton und ähnliches) ein Jahr und für Anstreicherarbeiten (Lackanstriche und ähnliches) zwei Jahre ab Fertigstellung. Der Werkbesteller hat zu beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Fertigstellung vorhanden war. Für alle Unternehmer gilt die Mängelrügepflicht gemessen § 377 HGB.

7.4    Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden.

§8 Ausführungsbedingungen

8.1    Uns trifft keine, über den üblichen Umfang hinausgehende, besondere Prüf- und Untersuchungspflicht. Der Werkbesteller leistet Gewähr dafür, dass die von uns zu bearbeitenden Oberflächen und Untergründe alle Voraussetzungen für eine sach- und fachgerechte Werksausführung unsererseits besitzen.

8.2    Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass während der Arbeiten eine dauerhafte Raumtemperatur von mindestens plus zehn Grad Celsius gewährleistet, sowie eine für uns unentgeltliche Strom- und Wasserentnahme möglich ist. Der Auftraggeber hat für eine ordentliche Zufahrt zu sorgen. Außerdem alle zur Ausführung erforderlichen Gerüste und Bauaufzüge beizustellen. Ansonsten werden die daraus resultierenden Kosten gesondert in Rechnung gestellt. 

§9 Schlussbestimmungen

9.1    Es gilt Deutsches Recht.

9.2    Für Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich das sachlich in Frage kommende Gericht zuständig.

9.3    Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingung unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit des sonstigen Inhaltes nicht.